Missbrauchsprävention
AMiGa – Anlaufstelle bei Missbrauch und Grenzverletzungen
... es gibt viele Formen unangemessenen Verhaltens. Oft wird dies zu wenig angesprochen. Laut einer europaweiten Studie haben zum Beispiel nur 13% der Betroffenen von geschlechtsbezogener Gewalt diese an eine Stelle weitergegeben – in den meisten Fällen, weil sie nicht sicher waren, ob es wirklich schlimm genug war, um gemeldet zu werden, oder sie es gar nicht als eine Form der Gewalt wahrgenommen haben.
Wir sind für Dich da, auch wenn Du unsicher bist, hören Dir zu und können mit Dir in einem geschützten Rahmen gemeinsam überlegen, ob und welche weiteren Schritte Du gehen kannst. Denn Deine Hochschule akzeptiert solches Verhalten nicht und hat Maßnahmen zur Verfügung, dagegen anzugehen. Aber nur Du als Betroffene*r kannst wissen, wie Du Dich fühlst und was Du – jetzt oder später – tun willst, damit es Dir besser geht.
Schreib uns gerne jederzeit: amiga.ht@tu-dortmund.de.
Natürlich dürft Ihr Euch auch direkt an eine Ansprechperson wenden, wenn Euch dies lieber ist. – Und ob wir uns „Siezen“ oder „Duzen“, entscheidest natürlich Du selbst.
Das sind wir:
Wie vielfältig Diskriminierungs-, Missbrauchs- und Grenzerfahrungen sein können, zeigt unter anderem ein Blick in den Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: So finden sich an deutschen Hochschulen neben Fällen von sozialer Herabwürdigung und materieller Benachteiligung auch körperliche Übergriffe. Von schlechteren Bewertungen von Leistungen über abwertendes Verhalten gegenüber einer Person bis hin zu Mobbing sind die unterschiedlichsten Diskriminierungs- und Missbrauchsformen abgebildet. Laut dem Bericht gibt es viele Merkmale, die mit einer Belästigungserfahrung an der Hochschule korrelieren können. Diese sind unter anderem sexuelle Orientierung, Herkunft, biologisches Geschlecht sowie die Geschlechtsidentität. Jede*r kann Opfer von Diskriminierung werden und dabei gehen Diskriminierungen sowohl von Lehrenden (43,2%) als auch von Kommiliton*innen (56,2%) aus. Laut einer Studierendenbefragung in Deutschland haben 2021 bereits über ein Viertel (26%) der Studierenden Diskriminierung im universitären Kontext erfahren und sogar fast die Hälfte aller Befragten hat schon Diskriminierung von anderen Studierenden beobachtet. Unter Diskriminierung wird dabei jede Form von Benachteiligung verstanden, die eine Person oder Gruppe ohne sachliche Rechtfertigung aufgrund bestimmter Merkmale erfährt. Zudem haben 60% der Studierenden laut der Umfrage im Laufe des Studiums eine herabsetzende Erfahrung gemacht.
Laut der UniSAFE-Studie „Gender-based violence and its consequences in European Academia“ von 2022 haben 62% der befragten Studierenden und Mitarbeitenden an europäischen Universitäten geschlechtsbezogene Gewalt erlebt. Das meint Gewalt, die gegen jemanden aufgrund seines*ihres Geschlechts gerichtet wird oder die ein Geschlecht übermäßig stark betrifft. Mehr als die Hälfte der Befragten hat psychische Gewalt erlebt, knapp ein Drittel sexuelle Belästigung. Dabei sind vor allem Personen nicht-binärer Geschlechtsidentität, Frauen und Menschen, die sich als LGBTQ+ identifizieren, betroffen, genauso wie Menschen mit Behinderungen und aus ethnischen Minderheiten. Bei den Beschäftigten im Mittelbau in NRW haben laut Gender-Report 2022 5,2% der Befragten bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.
Der Gender Report 2022 beschäftigt sich konkret mit der Lage von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Hochschulen in NRW. Demnach haben 46,8% der weiblichen und 23,8% der männlichen Mittelbauler*innen Erfahrungen mit Benachteiligung an ihrem Arbeitsplatz gemacht. Gründe dafür sind unter anderem Geschlecht, Elternschaft, Alter und soziale Herkunft. Laut einer Befragung von Professor*innen in Bayern 2018 mussten knapp 10% aus dieser Statusgruppe ebenso schon Diskriminierungserfahrungen im Hochschulkontext machen.
- obszöne oder herabwürdigende Äußerungen / Gesten
- anzügliche Bemerkungen oder indiskretes Ausfragen über Körper, Lebensführung oder Privatleben
- unangemessene Komplimente oder Geschenke
- unprofessionelle und unangemessene Verhaltensweisen wie z.B. Einladungen in die Privatwohnung
- Nachpfeifen („Cat Calling“), aufdringliche Blicke o.Ä.
- unerwünschte Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
- Zeigen und Verbreiten von pornographischem/sexuellem Material
- ungewollte Nähe und Berührungen
- Nachstellen / Stalking (persönlich oder digital)
- Belästigungen oder unangemessene Kontaktaufnahme via Telefon, SMS, E-Mail oder per Brief
- körperliche Übergriffe bis hin zu (versuchter) Vergewaltigung
- Ausschließen oder Meiden von Personen aufgrund der sexuellen Orientierung, des Geschlechts, der Herkunft oder anderer nicht beruflicher Merkmale (auch Andersbehandlung)
- Übergehen von Sprachproblemen bspw. internationaler Studierender, wie lauteres Wiederholen ohne andere Worte zu benutzen oder in Kindersprache wechseln
- herabsetzendes Verhalten aufgrund äußerer Merkmale, etwa eines Kopftuchs
- Beleidigung und sonstige Formen der Übergriffigkeit durch Plakate und Wandmalerei
Die Beispiele stammen zu großen Teilen von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen und aus den Bausteinen für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2020.
- Beschwerdestelle nach § 13 AGG
- Psychologische Studienberatung
- Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund und die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
- Anonyme Frauen*- und Elternberatung des AStA
- Zentrales Beschwerdemanagement der TU Dortmund und Beschwerdemanagement der Fakultät
- Prüfungsausschüsse der Fakultät (Prof. Dr. Egbert Ballhorn; für den MAPP Prof. Dr. Christoph Schuck; für den MaREPol Prof. Dr. Matthias Kortmann)
- Liste externer Ansprechstellen, zusammengestellt von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften