Promotionen
Eine Laufbahn als Wissenschaftler*in beginnt zumeist mit einem ersten großen Schritt - der Promotion. Alle Fächer der Fakultät Humanwissenschaften und Theologie bieten die Möglichkeit der Betreuung eines Promotionsverfahrens. Zu den rechtlichen Fragen finden Sie unten die aktuelle Promotionsordnung. Bei Fragen, auch und gerade zu den Formalitäten des Verfahrens (z.B. der Antragstellung auf Zulassung), können Sie sich gern an die Geschäftsführung des Promotionsausschusses, Frau Hemker, wenden.
- Promotionsordnung der Technischen Universität Dortmund für die Fakultät Humanwissenschaften und Theologie - gültig für alle Promotionsverfahren, zu denen ein Zulassungsantrag nach dem 11.10.2025 gestellt wurde.
Zudem ist seit 2. April 2025 eine neue Habilitationsrahmenordnung der TU Dortmund in Kraft. Eine Habilitationsordnung der Fakultät befindet sich in der Erarbeitung.
- Habilitationsrahmenordnung der Technischen Universität Dortmund (2.4.2025)
Sollten Sie nach einer früheren Promotionsordnung eingeschrieben sein und Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich gern an Frau Hemker.